Rechtsprechung
   VGH Hessen, 24.09.2003 - 1 UE 783/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7340
VGH Hessen, 24.09.2003 - 1 UE 783/02 (https://dejure.org/2003,7340)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.09.2003 - 1 UE 783/02 (https://dejure.org/2003,7340)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. September 2003 - 1 UE 783/02 (https://dejure.org/2003,7340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nebentätigkeit eines Beamten; Anzeigepflicht; Untersagung; Entgelt; Dienstpflichtverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung einer wissenschaftlich-schriftstellerischen Nebentätigkeit; Verletzung der Dienstpflicht eines Beamten; Verletzung der Anzeige - bzw. Auskunftspflicht; Versagungsgründe für genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

  • Judicialis

    HBG § 70 S. 2; ; HBG § 79 Abs. 4; ; HBG § 80 Abs. 1 Nr. 1; ; HBG § 80 Abs. 3 S. 1; ; HBG § 80 Abs. 3 S. 3; ; HBG § 80 Abs. 3 S. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Nebentätigkeit eines Beamten kann untersagt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eine nicht genehmigungspflichtige schriftstellerisch-wissenschaftliche Nebentätigkeit eines Beamten kann untersagt werden, wenn der Beamte seiner Pflicht zur Anzeige der Nebentätigkeit nicht nachkommt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 125 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.10.1990 - 2 C 46.88

    Nebentätigkeit beamteter Hochschullehrer - Arzt - Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2003 - 1 UE 783/02
    Vielmehr kommt es allein darauf an, ob der Beamte in kausaler Folge der Ausübung der Nebentätigkeit von Dritten Geldleistungen oder geldwerte Vorteile erhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1990 - 2 C 45.88 - BVerwGE 87, 1 = ZBR 1991, 142), nicht aber darauf, ob ihm letztlich ein wirtschaftlicher Vorteil verbleibt.
  • VG Berlin, 24.01.2023 - 36 L 388.22

    "Officer (...)" vorerst nicht mehr auf TikTok und YouTube

    Anders gewendet, liegt eine Nebentätigkeit vor, wenn die (Neben-)Tätigkeit auf Erwerb gerichtet oder wirtschaftlich bedeutsam ist oder wenn sie den Beamten erheblich in Anspruch nimmt (Hess. VGH, Urt. v. 24.09.2003, 1 UE 783/02 m. w. N.; juris).
  • VG Magdeburg, 18.07.2012 - 8 A 13/11

    Disziplinarrechtliche Abgrenzung von Hobby und beamtenrechtlicher Nebentätigkeit

    Anders gewendet, liegt eine Nebentätigkeit vor, wenn die (Neben-)Tätigkeit auf Erwerb gerichtet oder wirtschaftlich bedeutsam ist oder wenn sie den Beamten erheblich in Anspruch nimmt (Hess. VGH, Urt. v. 24.09.2003, 1 UE 783/02 m. w. N.; juris).
  • VG Trier, 10.11.2009 - 3 K 361/09

    Entfernung aus dem Dienst nach Verstoß gegen das Nebentätigkeitsrecht

    Die Abgrenzung zwischen einer bloßen Freizeitbeschäftigung einerseits und einer nebentätigkeitsrechtlich beachtlichen Betätigung andererseits richtet sich grundsätzlich in erster Linie danach, ob die Tätigkeit auf Erwerb gerichtet oder wirtschaftlich bedeutsam ist oder ob sie den Beamten erheblich in Anspruch nimmt (HessVGH, Urteil vom 24. September 2003 - 1 UE 783/02 - n. w. N.).
  • VG Trier, 03.02.2016 - 3 K 2619/15

    Dienstentfernung Polizeibeamter

    Wesentlich bleibt damit darauf abzustellen, ob die Tätigkeit auf Erwerb gerichtet oder wirtschaftlich bedeutsam ist, oder ob sie den Beamten erheblich in Anspruch nimmt (HessVGH, Urteil vom 24. September 2003 - 1 UE 783/02 - m.w.N., juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2016 - 2 M 317/15

    Nebentätigkeitsverbot zum Betreiben eines Coffee-Bikes

    Das - auch bei einer nicht genehmigungspflichtigen - Nebentätigkeit bestehende Mitwirkungsgebot in Form der Anzeige- und Mitteilungspflichten bei Aufnahme bzw. bei Änderung der Nebentätigkeit dient in erster Linie dazu, dem Dienstherrn die erforderliche Sachverhaltsaufklärung zu ermöglichen und ihn in die Lage zu versetzen, die Vereinbarkeit der Nebentätigkeit mit den Dienstpflichten aus dem Hauptamt des Beamten zu prüfen (HessVGH, Urteil vom 24.09.2003 - 1 UE 783/02 - zitiert nach juris).
  • VG Magdeburg, 15.11.2016 - 15 A 10/16

    Disziplinarrecht: Disziplinarklage gerichtet auf Aberkennung des Ruhegehalts

    Anders gewendet liegt eine Nebentätigkeit vor, wenn die (Neben)tätigkeit auf Erwerb gerichtet oder wirtschaftlich bedeutsam ist oder wenn sie den Beamten erheblich in Anspruch nimmt (Hessischer VGH, Urteil vom 24.09.2003, 1 UE 783/02 m. w. N.; juris).
  • VG Berlin, 18.03.2024 - 36 K 389.22

    Untersagung einer Nebentätigkeit

    Anders gewendet liegt eine Nebentätigkeit jedenfalls vor, wenn sie auf Erwerb gerichtet oder wirtschaftlich bedeutsam ist oder den Beamten erheblich in Anspruch nimmt (Hessischer VGH, Urt. v. 24.09.2003, 1 UE 783/02 - juris Rn. 30).
  • VG Magdeburg, 04.06.2014 - 8 A 16/13

    Kürzung der Dienstbezüge wegen des Besuchs des Oktoberfests trotz

    Anders gewendet liegt eine Nebentätigkeit vor, wenn die (Neben)tätigkeit auf Erwerb gerichtet oder wirtschaftlich bedeutsam ist oder wenn sie den Beamten erheblich in Anspruch nimmt (Hessischer VGH, Urteil vom 24.09.2003, 1 UE 783/02 m. w. N.; juris).
  • VG Magdeburg, 31.03.2014 - 8 B 2/14

    Voraussetzungen der vorläufigen Dienstenthebung; Erforderlichkeit des Abschluss

    Anders gewendet, liegt eine Nebentätigkeit vor, wenn die (Neben-)Tätigkeit auf Erwerb gerichtet oder wirtschaftlich bedeutsam ist oder wenn sie den Beamten erheblich in Anspruch nimmt (Hess. VGH, Urt. v. 24.09.2003, 1 UE 783/02 m. w. N.; juris).
  • VG Freiburg, 10.06.2008 - 3 K 452/07

    Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung an den Dienstherrn

    Es kommt nicht darauf an, ob dem Beamten letztlich ein wirtschaftlicher Vorteil verbleibt (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 24.09.2003 - 1 UE 783/02 -juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 25.09.2003 - 22 TL 2300/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16076
VGH Hessen, 25.09.2003 - 22 TL 2300/02 (https://dejure.org/2003,16076)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.09.2003 - 22 TL 2300/02 (https://dejure.org/2003,16076)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. September 2003 - 22 TL 2300/02 (https://dejure.org/2003,16076)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,16076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 74 Abs 1 Nr 7 PersVG HE 1988, § 74 Abs 1 Nr 12 PersVG HE 1988, § 91 Abs 5 PersVG HE 1988, § 83 Abs 3 PersVG HE 1988

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht bezüglich der Einführung einer Kostenpflicht für die Parkplatzbenutzung durch Lehrer auf einem Schulgelände ; Parkplatzbewirtschaftung durch eine Kommunune; Aktivlegitimation bei der Ausübung von Beteiligungsrechten; Betroffenheit mehrerer ...

  • Judicialis

    HPVG § 111 Abs. 3 S. 1; ; HPVG § 74 Abs. 1 Nr. 12; ; HPVG § 74 Abs. 1 Nr. 7; ; HPVG § 83 Abs. 3; ; HPVG § 91

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht bei der Einführung einer Kostenpflicht für das Parken auf Lehrer-Parkplätzen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 125 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 490/92

    Kostenlose Nutzung eines städtischen Parkhauses durch Bedienstete der

    Auszug aus VGH Hessen, 25.09.2003 - 22 TL 2300/02
    Darunter fallen auch die Modalitäten des Abstellens von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern etc. auf dienstlichem oder dienstlich nutzbarem Gelände (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 5. November 1992 - HPV TL 2743/88 - NVwZ-RR 1993, 371 = PersR 1993, 226 = juris, und vom 24. Juni 1993 - HPV TL 490/92 - PersR 1994, 87 = HGZ 1994, 249 = ESVGH 44, 79 = juris; von Roetteken, in: von Roetteken/Rothländer, HBR, Hessisches Bedienstetenrecht, Stand: 124. Ergänzungslieferung, August 2003, Rdnr. 278 zu § 74 m.w.N.).

    Sozialeinrichtungen sind auf Dauer berechnete Einrichtungen, die dazu dienen, den Beschäftigten Vorteile zukommen zu lassen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. Juni 1993, a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 630/87

    Personalvertretung: Mitbestimmung bei der Gestaltung des Lehrerzimmers

    Auszug aus VGH Hessen, 25.09.2003 - 22 TL 2300/02
    Insoweit folgt der Senat sinngemäß auch seinem Beschluss vom 27. Februar 1992 (- HPV TL 630/87 - ZBR 1993, 216), der den Verfahrensbeteiligten übermittelt worden ist.

    Es bleibt damit dabei, dass alleiniger "Partner" des Personalrats der Dienststellenleiter ist, dem der Personalrat zugeordnet ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27. Februar 1992, a.a.O., Seiten 216/217).

  • VGH Hessen, 05.11.1992 - HPV TL 2743/88

    Zur Mitbestimmungspflicht bei Einschränkung vorhandener Parkmöglichkeiten auf

    Auszug aus VGH Hessen, 25.09.2003 - 22 TL 2300/02
    Darunter fallen auch die Modalitäten des Abstellens von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern etc. auf dienstlichem oder dienstlich nutzbarem Gelände (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 5. November 1992 - HPV TL 2743/88 - NVwZ-RR 1993, 371 = PersR 1993, 226 = juris, und vom 24. Juni 1993 - HPV TL 490/92 - PersR 1994, 87 = HGZ 1994, 249 = ESVGH 44, 79 = juris; von Roetteken, in: von Roetteken/Rothländer, HBR, Hessisches Bedienstetenrecht, Stand: 124. Ergänzungslieferung, August 2003, Rdnr. 278 zu § 74 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 23.12.2011 - 9 L 4874/11

    Die Bereitstellung kostenlos nutzbarer Parkplätze durch die Dienststelle stellt

    Diese Bereitstellung von Parkplätzen stellt die Einrichtung und Verwaltung einer Sozialeinrichtung i. S. d. § 75 Abs. 3 Nr. 5 BPersVG dar (HessVGH B. v. 25.9.2003 - 22 TL 2300/02 - PersR 2004, 11114, 115; Rehak in Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, BPersVG, Stand November 2011, § 75 BPersVG Rn. 143b; Altvater/Hamer/Kröll/Lemcke/Peiseler, BPersVG, 6. Aufl,. § 75 BPersVG Rn. 161; v. Roetteken in v. Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, Stand Dezember 2011, § 74 HPVG Rn. 699; a. A. Kaiser in Richardi/Dörner/Weber, BPersVG 3. Aufl., § 75 BersVG Rn. 332, 335).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10870
VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02 (https://dejure.org/2003,10870)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.09.2003 - 4 S 1422/02 (https://dejure.org/2003,10870)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. September 2003 - 4 S 1422/02 (https://dejure.org/2003,10870)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10870) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Jubiläumsgabe - Dienstzeitberechnung nach Neuregelung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung einer Jubiläumsgabe aufgrund 25-jähriger Dienstzeit; Berechnung der Jubiläumsdienstzeit; Nichtgewährung der Jubiliäumsgabe

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1 GG; ; GG Art. 74 a Abs. 1; ; LBG § 103; ; JubGVO F. 1995 § 1; ; JubGVO F. 1995 § 3; ; JubGVO F. 1995 § 10 Abs. 4; ; JubGVO F. 2002 § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besoldung, Sonderzuwendung, Jubiläumsgabe, Zulage, Anwärterbezüge, Unterhaltsbeihilfe: Jubiläumsgabe, Wiedereinführung, Dienstzeit, Beurlaubung ohne Bezüge, Zeit einer Kinderbetreuung, Zuletzt festgesetzte Jubiläumsdienstzeit, Gleichheitssatz, Stichtag, Besoldung, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 125
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1994 - 4 S 2410/93

    Berechnung der Jubiläumsdienstzeit gemäß JubV - unterhälftige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02
    Diese Erwägungen gelten auch und erst recht dann, wenn Leistungen betroffen sind, die mangels bundesgesetzlicher Regelung im Bundesbesoldungsgesetz nicht zur Besoldung im engeren Sinne gehören und auch sonst keine Besoldung im Sinne von Art. 74 a Abs. 1 GG, die sämtliche in Erfüllung der Alimentationspflicht gewährte Leistungen umfasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002, ZTR 2003, 203; BVerfGE 62, 354), darstellen, es sich vielmehr um symbolische Gaben des Dienstherrn anlässlich von Dienstjubiläen handelt, die nicht in Erfüllung der Alimentationspflicht geleistet werden (vgl. Urteil des Senats vom 08.02.1994, IÖD 1994, 174).

    Von daher kommt dem als Jubiläumszuwendung in § 103 Abs. 1 LBG vorgesehenen Geldbetrag auch im Hinblick auf seine geringe Höhe maßgebend nur eine symbolische Bedeutung zu (vgl. Urteil des Senats vom 08.02.1994, a.a.O.).

    Gleichwohl lässt sich das Interesse der Klägerin nicht in einem bestimmten Geldbetrag ausdrücken (vgl. Urteil des Senats vom 08.02.1994, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 16.02.1989 - 4 S 45/89 -).

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02
    Die Klägerin kann ihren geltend gemachten Anspruch auf Zahlung der Jubiläumsgabe auch nicht aus Art. 3 Abs. 1 GG herleiten, wobei offen bleiben kann, mit welcher Verfahrensweise einem dahingehenden Verfassungsverstoß Rechnung zu tragen wäre (vgl. dazu etwa BVerfGE 22, 349; 93, 386; BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.07.1996, IÖD 1996, 238 = ZBR 1997, 90; BVerwG, Beschluss vom 14.11.1985, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 57; Beschluss vom 04.07.2002, Buchholz 240 § 49 BBesG Nr. 2).

    Es verbleibt ihm freilich - zumal bei Regelungen des Besoldungs- und Versorgungsrechts - ein weiter Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 93, 386, m.w.N.).

  • VG Freiburg, 07.05.2002 - 7 K 323/02

    Gewährung einer Jubiläumsgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 7. Mai 2002 - 7 K 323/02 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 07.05.2002 - 7 K 323/02 - zu ändern und den Beklagten unter Aufhebung des Bescheids des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg vom 04.01.2002 und dessen Widerspruchsbescheids vom 29.01.2002 zu verurteilen, der Klägerin eine Jubiläumsgabe in Höhe von 306, 78 EUR zu zahlen.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02
    Art. 3 Abs. 1 GG hindert den Besoldungs-, Versorgungs- und Rentengesetzgeber danach nicht, Stichtage einzuführen, obwohl das unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 87, 1).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist dabei im Besoldungs-, Versorgungs- und Rentenrecht nur dann verletzt, wenn die (un-)gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02
    Diese Erwägungen gelten auch und erst recht dann, wenn Leistungen betroffen sind, die mangels bundesgesetzlicher Regelung im Bundesbesoldungsgesetz nicht zur Besoldung im engeren Sinne gehören und auch sonst keine Besoldung im Sinne von Art. 74 a Abs. 1 GG, die sämtliche in Erfüllung der Alimentationspflicht gewährte Leistungen umfasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002, ZTR 2003, 203; BVerfGE 62, 354), darstellen, es sich vielmehr um symbolische Gaben des Dienstherrn anlässlich von Dienstjubiläen handelt, die nicht in Erfüllung der Alimentationspflicht geleistet werden (vgl. Urteil des Senats vom 08.02.1994, IÖD 1994, 174).
  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02
    Diese Erwägungen gelten auch und erst recht dann, wenn Leistungen betroffen sind, die mangels bundesgesetzlicher Regelung im Bundesbesoldungsgesetz nicht zur Besoldung im engeren Sinne gehören und auch sonst keine Besoldung im Sinne von Art. 74 a Abs. 1 GG, die sämtliche in Erfüllung der Alimentationspflicht gewährte Leistungen umfasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002, ZTR 2003, 203; BVerfGE 62, 354), darstellen, es sich vielmehr um symbolische Gaben des Dienstherrn anlässlich von Dienstjubiläen handelt, die nicht in Erfüllung der Alimentationspflicht geleistet werden (vgl. Urteil des Senats vom 08.02.1994, IÖD 1994, 174).
  • BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsregelungen beschränkt sich folglich darauf, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.11.1999, IÖD 2000, 43 = ZBR 2000, 379; Beschluss vom 26.04.1995, NVwZ 1996, 580 = ZBR 1995, 233 = DVBl 1995, 1232, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02
    Die Klägerin kann ihren geltend gemachten Anspruch auf Zahlung der Jubiläumsgabe auch nicht aus Art. 3 Abs. 1 GG herleiten, wobei offen bleiben kann, mit welcher Verfahrensweise einem dahingehenden Verfassungsverstoß Rechnung zu tragen wäre (vgl. dazu etwa BVerfGE 22, 349; 93, 386; BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.07.1996, IÖD 1996, 238 = ZBR 1997, 90; BVerwG, Beschluss vom 14.11.1985, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 57; Beschluss vom 04.07.2002, Buchholz 240 § 49 BBesG Nr. 2).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76

    Ehereformgesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02
    Die Bestimmung des Zeitpunkts für das Inkrafttreten eines Gesetzes bedarf daher im Regelfalle keiner besonderen Rechtfertigung (vgl. BVerfGE 47, 85).
  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch die in G131 § 53 enthaltene

  • BVerfG, 11.07.1996 - 2 BvR 571/96

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung in Sachen der

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 S 299/16

    Berechnung der Jubiläumsdienstzeit; Anrechnung von Ausbildungszeiten

    Die im Landesbeamtengesetz geregelte Jubiläumsgabe ist eine landesrechtlich geregelte finanzielle Leistung eigener Art und wird - entsprechend ihrer systematischen Stellung im 4. Abschnitt unter der amtlichen Überschrift "Fürsorge und Schutz" - nicht aus Gründen der Alimentierung gewährt und ist verfassungsrechtlich nicht geboten (BVerwG, Beschluss vom 03.12.2003 - 2 B 60/03 - Senat, Beschluss vom 24.09.2003 - 4 S 1422/02 -, jeweils Juris Ls.).

    Dieser (gegenüber § 82 Abs. 2 LBG strengere) Maßstab liegt darin begründet, dass die ruhegehaltsfähige Dienstzeit zu einer lebenslangen Pensionsleistung führt, wohingegen die symbolisch-ideelle Jubiläumsgabe eine (verhältnismäßig geringe und zudem haushalts- und finanzpolitischen Erwägungen unterstehende, vgl. Senat, Beschluss 24.09.2003 - 4 S 1422/02, Juris Rn. 23) Einmalzahlung darstellt.

    Gleichwohl lässt sich das Interesse des Klägers nicht in einem bestimmten Geldbetrag ausdrücken (vgl. Urteil des Senats vom 08.02.1994 - 4 S 2410/93 - Beschluss des Senats vom 16.02.1989 - 4 S 45/89 -, unveröffentlicht, sowie Beschluss des Senats vom 24.09.2003 - 4 S 1422/02 -, Juris Rn. 26).

  • VG Berlin, 27.01.2020 - 5 K 58.17

    Berechnung der Dienstzeiten für eine Jubiläumszuwendung; Jubiläumsdienstzeit;

    Der für alle Beamten und Richter anlässlich eines Dienstjubiläums gleichermaßen im Vordergrund stehende und in einer Ehrenurkunde zum Ausdruck gebrachte Dank und die gleichsam erfolgte Anerkennung für die dem Dienstherrn geleisteten treuen Dienste werden durch die zusätzliche Zahlung einer damit verbundenen Geldzuwendung oder deren Nichtzahlung jedoch nicht so wesentlich berührt, als dass sich eine unterschiedliche Behandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG verbieten würde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. September 2003 - 4 S 1422/02 - Rn. 22-23, juris; VG Berlin, Urteil vom 17. Januar 2020 - 26 K 275.18 - Abdruck S. 7 f.).
  • VG Sigmaringen, 21.12.2017 - 2 K 295/16

    Einbeziehung ehrenamtlicher Beschäftigung in die Festsetzung der

    Bei der Auslegung ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung neben dem Wortlaut und dem objektiven Erklärungswert - insbesondere unter Berücksichtigung der Regelungsbefugnis der Behörde und dem Regelungsgehalt - auf die äußere Form (z.B. Bezeichnung als Bescheid) sowie eine gegebenenfalls beigefügte bzw. fehlende Rechtsmittelbelehrung abzustellen (stRspr, vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 1 C 3.11 -, BVerwGE 142, 179; speziell zur Jubiläumsdienstzeitberechnung: BVerwG, Urteil vom 26.10.1995 - 2 C 18.94 -, Buchholz 232 § 80b BBG Nr. 2 = juris, Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2017 - 4 S 299/16 -, juris, Rn. 25, und Beschluss vom 24.09.2003 - 4 S 1422/02 - juris, Rn. 18).

    Ihm steht insoweit ein (besonders) weiter Gestaltungsspielraum zu, zumal die Jubiläumsgabe nicht aus Gründen der Alimentierung gewährt wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.09.2003 - 4 S 1422/02 -, a.a.O.; Klein-Erwig, in: Eckstein/Kastner u.a., LBG, 2017, § 82 Rn. 3).

  • VG Berlin, 28.01.2019 - 5 K 316.17

    Gewährung einer Dienstjubiläumszuwendung bei Verhängung einer Disziplinarstrafe

    Die Jubiläumszuwendung ist eine - als Folge arbeitsrechtlicher Einwirkungen auf das Beamtenrecht gewährte - symbolische Gabe des Dienstherrn (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. September 2003 - 4 S 1422/02 - juris Rn. 21 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2006 - 6 A 2247/05

    Rechtmäßigkeit der Versagung der Überleitung einer Lehrkraft an einer

    vgl. BAG, Urteil vom 6. Juli 2005, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 17. Dezember 1992 - 16 A 1952/91 -, Juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24. September 2003 - 4 S 1422/02 -, ESVGH 54, 125.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.09.2003 - 12 S 742/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9017
VGH Baden-Württemberg, 23.09.2003 - 12 S 742/03 (https://dejure.org/2003,9017)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.09.2003 - 12 S 742/03 (https://dejure.org/2003,9017)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. September 2003 - 12 S 742/03 (https://dejure.org/2003,9017)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 125 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.09.2003 - 12 S 742/03
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000, NVwZ 2000, 1163).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.09.2003 - 12 S 742/03
    Darüber hinaus muss die Antragsschrift wenigstens einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d.h. über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.07.1984, BVerwGE 70, 24).
  • OVG Thüringen, 10.12.2003 - 3 EO 819/02

    Sozialhilferecht; Sozialhilfe; Pflegeeinrichtung; Leistungsvereinbarung;

    Auch deren Höhe richtet sich nach der ausdrücklichen Regelung des § 93 Abs. 7 Satz 1 BSHG nach dem Achten Kapitel SGB XI (vgl. dazu auch den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 23. September 2003 - 12 S 742/03 -, zitiert nach juris), mithin insbesondere nach den festgelegten Pflegesätzen (vgl. §§ 84 ff. SGB XI).

    Soweit eine entsprechende Einigung nicht erzielt wird, ist ggf. die Schiedsstelle zur Entscheidung berufen (vgl. dazu auch den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 23. September 2003, a. a. O. - Nichts für die inmitten stehende Frage, ob der Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG oder ggf. einer diesbezügliche Entscheidung der Schiedsstelle zunächst gesonderte Vereinbarungen i. S. d. §§ 93 Abs. 2, 93a Abs. 1 BSHG voraussetzen, ergibt sich hingegen aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 2003 - 5 B 54/01 -, FEVS 53, 504 [zitiert nach juris]; ihm lässt sich lediglich entnehmen, dass das Gericht es nicht ausschließt, dass bei den Verhandlungen über eine Vereinbarung nach § 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG auch Gründe Berücksichtigung finden können, die einer Förderung in Bezug auf Investitionsaufwendungen nach landesrechtlichen Pflegebestimmungen entgegenstehen).

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 12 LA 402/04

    Bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; Investitionsaufwendungen;

    Dies habe der VGH E. in seinem Beschluss vom 23. September 2003 (- 12 S 742/03 -, juris) zu Recht festgestellt.

    Nicht durchgreifend in Frage stellt der Kläger weiterhin die von dem Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes E. (Beschl. v. 23.9. 2003 - 12 S 742/03 -, juris), wonach die Norm des § 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG jedenfalls im Grundsatz einem Rückgriff auf die Vorschrift des § 93 Abs. 3 Satz 1 BSHG entgegensteht.

  • VG Karlsruhe, 11.11.2003 - 5 K 3104/00

    Übernahme gesondert berechneter Investitionsaufwendungen durch den

    Dennoch wird das Rechtsverhältnis zwischen dem Sozialhilfebegehrenden und dem örtlich zuständigen Sozialhilfeträger durch diese Vorschriften indirekt insoweit gestaltet, als § 93 BSHG die Leistungsverpflichtungen des Sozialhilfeträgers festlegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.09.2003 - 12 S 742/03 -).

    Von diesem Grundsatz macht nur die Regelung des § 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG - ähnlich wie § 93 Abs. 7 Satz 2 BSHG für "Vereinbarungen nach dem Achten Kapitel des Elften Buches Sozialgesetzbuch" (betr. Pflegesatz sowie Entgelt für Unterkunft und Verpflegung) - eine (Gegen-)Ausnahme, indem sie den Träger der Sozialhilfe "zur Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten nach § 82 Abs. 4 SGB XI nur verpflichtet, wenn hierüber entsprechende Vereinbarungen nach Abschnitt 7 getroffen worden sind", also in den Fällen der nicht nach Landesrecht geförderten Pflegeinrichtungen (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.09.2003 - 12 S 742/03 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 9 B 22/05

    Sozialhilfe

    Zwar konnte der Gesetzgeber nicht direkt auf die heranzuziehenden Regelungen des SGB XII verweisen, weil § 75 Abs. 5 SGB XII in gleicher Weise wie die Vorgängerregelung in § 93 Abs. 7 BSHG für den hier gegebenen Fall der Leistungserbringung durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung im Sinne des § 72 SGB XI eine abschließende Sonderregelung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.09.2003 - 12 S 742/03 -) darstellt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 67/11
    Liegt demnach mit dem bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss keine öffentliche Förderung im Sinne der §§ 9, 82 Abs. 3 SGB XI vor, sondern eine subjektbezogene Sozialleistung "sui generis", welche die Hilfebedürftigen selbst und direkt von Kosten entlastet (so auch BSG, Urteil vom 24. Juli 2003, B 3 P 1/03 R, juris, RdNrn. 12 ff., 18), gilt hinsichtlich der objektbezogenen Finanzierung (allein) § 82 Abs. 4 SGB XI mit der Folge, dass eine Übernahme von Investitionskosten nach § 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG nur in Betracht kommt, wenn eine Vereinbarung geschlossen worden ist (so auch VGH Mannheim, Beschluss vom 23. September 2003, 12 S 742/03, juris, RdNr. 3 f. ; ebenso Plantholz in LPK-SGB XI, 3. Aufl. 2009, § 82, RdNr. 22 zur Nachfolgeregelung in § 75 Abs. 5 SGB XII).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2013 - L 8 SO 68/11
    Liegt demnach mit dem bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss keine öffentliche Förderung im Sinne der §§ 9, 82 Abs. 3 SGB XI vor, sondern eine subjektbezogene Sozialleistung "sui generis", welche die Hilfebedürftigen selbst und direkt von Kosten entlastet (so auch BSG, Urteil vom 24. Juli 2003, B 3 P 1/03 R, juris, RdNrn. 12 ff., 18), gilt hinsichtlich der objektbezogenen Finanzierung (allein) § 82 Abs. 4 SGB XI mit der Folge, dass eine Übernahme von Investitionskosten nach § 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG nur in Betracht kommt, wenn eine Vereinbarung geschlossen worden ist (so auch VGH Mannheim, Beschluss vom 23. September 2003, 12 S 742/03, juris, RdNr. 3 f. ; ebenso Plantholz in LPK-SGB XI, 3. Aufl. 2009, § 82, RdNr. 22 zur Nachfolgeregelung in § 75 Abs. 5 SGB XII).
  • SG Detmold, 31.01.2008 - S 6 SO 89/05

    Sozialhilfe

    Denn wie sich § 82 Abs. 2 Nr. 1 SGB XI entnehmen lässt, gehören die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen nicht zur Vergütung für die von der Einrichtung geleistete Pflege und können eben deshalb allenfalls nach § 82 Abs. 3 bzw. Abs. 4 SGB XI gesondert berechnet werden (Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg, Beschluss vom 23.09.2003, Az.: 12 S 742/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht